Beförderungsbedingungen
Stand: Juni 2026
Die nachfolgenden Regelungen stellen ein rechtliches Grundgerüst dar. Der rechtsverbindliche Text dieser Beförderungsbedingungen wird vom Betreiber (Flitzcar GmbH) gesondert bereitgestellt und ersetzt dieses Gerüst vollständig.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für alle Personenbeförderungen, die durch dieFlitzcar GmbH, Maystraße 6, 75172 Pforzheim, im Rahmen des Mietwagenbetriebs erbracht werden. Sie gelten insbesondere für über die Website minicar-pforzheim.de eingehende Online-Bestellungen.
§ 2 Vertragsschluss bei der Online-Bestellung
Eine über das Online-Bestellformular auf minicar-pforzheim.de/bestellen eingereichte Bestellung stellt ein verbindliches Angebot des Kunden zum Abschluss eines Beförderungsvertrags dar. Der Beförderungsvertrag kommt zustande, wenn die Flitzcar GmbH die Buchung annimmt, was durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung (Buchungs-ID) angezeigt wird.
§ 3 Mietwagencharakter
Die Flitzcar GmbH erbringt Beförderungsleistungen als zugelassenes Mietwagenunternehmen (Konzession nach § 49 PBefG). Mietwagen mit Fahrer sind nicht tarifgebunden; es gilt der vereinbarte Festpreis. Der im Online-Bestellformular angezeigte Schätzpreis ist eine unverbindliche Orientierung — der verbindliche Festpreis wird bei der Auftragsannahme bestätigt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Taxi-Angebot mit behördlich genehmigtem Tarif.
§ 4 Widerruf / Stornierung
Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht für Personenbeförderungsverträge zu einem bestimmten Termin gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
Stornierungsmodalitäten (Fristen, etwaige Stornierungsgebühren) werden mit dem verbindlichen Text dieser Beförderungsbedingungen durch den Betreiber geregelt.
§ 5 Haftung
Die Haftung der Flitzcar GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der BOKraft. Weitergehende Regelungen werden durch den Betreiber im verbindlichen Text festgelegt.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Pforzheim.