Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: August 2026

Die Flitzcar GmbH ist bemüht, ihre digitalen Angebote im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die nachfolgend genannte Dienstleistung.

1. Betroffene Dienstleistung

Diese Erklärung bezieht sich auf die Online-Fahrtbestellung der Flitzcar GmbH (Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucherinnen und Verbraucher, § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG) in allen Ansichten, in denen wir sie anbieten:

2. Anwendbare Anforderungen

Maßgeblich sind die Anforderungen der BFSGV in Verbindung mit der harmonisierten NormEN 301 549, die für Web-Inhalte die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA zugrunde legt.

3. Stand der Vereinbarkeit

Zuletzt geprüft am 27. August 2026 mit dem automatisierten Prüfwerkzeug axe-core (Version 4.13) gegen die WCAG-2.1-AA-Kriterien. Geprüft wurden Startseite, Bestellformular, Bestellansicht für Partnerstandorte, Bewerbungsformular und die Rechtstexte – jeweils in der Desktop- und der Mobilansicht und ausdrücklich auch imbedienten Zustand, also mit geöffneten Adressvorschlägen und geöffnetem Bestelldialog. Dabei wurden keine Verstöße festgestellt.

Da automatisierte Tests nur einen Teil der Anforderungen abdecken, ergänzen wir manuelle Prüfungen. Die Bestellstrecke ist vollständig mit der Tastatur bedienbar, Formularfelder sind programmatisch beschriftet, Fehlermeldungen werden assistiven Technologien zugänglich gemacht, Bedienelemente sind mindestens 44 × 44 Pixel groß und Zeitbegrenzungen lassen sich verlängern: Vor jedem automatischen Zurücksetzen erscheint eine Warnung mit einer Schaltfläche, die den Vorgang beliebig oft offen hält.

Nach diesem Stand ist die Online-Bestellung weitgehend mit den Anforderungen vereinbar; uns sind derzeit keine wesentlichen Barrieren bekannt.

Wir verbessern die Barrierefreiheit fortlaufend. Sollten Ihnen dennoch Barrieren begegnen, teilen Sie uns dies bitte über den unten genannten Weg mit — wir bemühen uns um zeitnahe Abhilfe.

Bestellansicht an Partnerstandorten

Die vereinfachte Bestellansicht für Partnerstandorte ist eine Webseite und läuft auf handelsüblichen Geräten – am Rechner der Rezeption ebenso wie auf dem eigenen Smartphone eines Gastes. Sie ist nach demselben Maßstab geprüft wie das übrige Bestellformular (siehe oben) und zusätzlich auf die Nutzung an einem Bildschirm ausgelegt, der sich nicht heranzoomen lässt: große Schaltflächen, große Schrift und Zeitbegrenzungen, die sich verlängern lassen. Wird sie auf einem eigenen Gerät des Nutzers oder des Standortpartners geöffnet, bringt der Nutzer seine gewohnte Hilfstechnik mit.

Stellen wir hingegen selbst ein Gerät alsSelbstbedienungsterminal auf, kommen die Produktanforderungen des § 7 BFSGV hinzu – unter anderem Sprachausgabe, Anschluss für individuelle Kopfhörer und Barrierefreiheitsfunktionen, die ohne vorherige Aktivierung bereitstehen. Diese Anforderungen betreffen das Gerät, nicht die Webseite.Solche von uns bereitgestellten Terminals sind derzeit nicht im Einsatz und werden erst aufgestellt, wenn die Anforderungen am Gerät erfüllt sind.

Unabhängig davon können Sie eine Fahrt jederzeit telefonisch unter07231 / 44 44 44 bestellen – rund um die Uhr und ohne jede technische Voraussetzung.

4. Anbieter

Flitzcar GmbH
Maystraße 6, 75172 Pforzheim, Deutschland
Telefon: 07231 / 44 44 44
E-Mail: info@minicar-pforzheim.de

5. Barrieren melden / Feedback

Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Nutzung der Online-Bestellung aufgefallen oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten? Melden Sie sich gerne bei uns:

E-Mail: info@minicar-pforzheim.de
Telefon: 07231 / 44 44 44

Wir bestätigen den Eingang Ihrer Rückmeldung und bemühen uns, Ihnen innerhalb vonzwei Wochen zu antworten bzw. eine Einschätzung zur Abhilfe zu geben.

6. Durchsetzungsverfahren / Marktüberwachung

Konnten wir Ihr Anliegen nicht zufriedenstellend lösen, können Sie sich an die für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Diese Erklärung wurde am 29. Juni 2026 erstellt und zuletzt am27. August 2026 überprüft.

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